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Wärmeschutznachweis 

Beim Wärmeschutznachweis wird in erster Linie die Einhaltung der Energieeinsparverordnung von 2004  dokumentiert.

An dieser Stelle möchte ich einige Grundzüge für die Planung von Wohngebäuden aus meiner Sicht darlegen.
 
1.     Folgende Wärmedurchgangszahlen sollten möglichst nicht überschritten werden:           ·           Dach          U = 0,20 W/m²K
·           Wand        U = 0,25 W/m²K
·           Boden        U = 0,30 W/m²K
·           Fenster      Uv = 1,10 W/m²K  ,  g = 0,58  ,  Uw = 1,40 W/m²K 
2.     Durchführung eines BlowerDoor- Testes
3.     Holz-Pelletsheizung
4.     Um den Wärmebrückenzuschlag von DUwb=0,10 W/m²K  auf DUwb=0,05 W/m²K zu reduzieren sollte nach den Planungsbeispielen in DIN 4108 Beiblatt 2 konstruiert werden.
5.     Eine Lüftungsanlage würde ich nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch vorsehen.
6.     Große Fensterflächen möglichst nur in Südlage planen.
7.     Innenoberflächen aus Holz und besonders Lehm verbessern den Feuchtigkeitshaushalt.

8.     Überprüfung der Dampfdiffusion im Zweifelsfall.

9.     KfW60 kann mit den oben angeführten Randbedingungen leicht erzielt werden. Für KfW40 sind verbesserte Dämmwerte erforderlich! 
 
Ich verwende die Software EPASS-HELENA 4.6

 Schallschutznachweis 

Beim Schallschutznachweis geht es im wesentlichen um den Nachweis der Schalldämmung zwischen verschieden Wohneinheiten und zum Treppenhaus. Üblicherweise wird der Schallschutz durch entsprechend schwere einschalige Wände erzielt. Ausnahme: Haustrennwände bei Doppelhaus immer zweischalig ausführen!

Richtlinien für die Planung :

·        Es sollten auf jeden Fall die Schalldämmwerte für den erhöhten Schallschutz angestrebt werden. Wurde in der Baubeschreibung mit einem guten Schallschutz bzw. einer hochqualitativen Bauweise geworben muß der erhöhte Schallschutz auch eingehalten werden.
·        Wohnungstrenn-wände und -deckcn : R`w erf = 55dB
·        Der Schallschutz im Inneren des Gebäudes wird umso wichtiger, je niedriger der Außenlärmpegel ist.

Brandschutznachweis 

Beim Brandschutznachweis geht es im wesentlichen um den Nachweis der ausreichenden Brandwiderstandsdauer von tragenden Bauteilen nach DIN 4102.

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